Behördlich anerkannter Grundkurs
Fachkundelehrgang nach § 9 Absatz 1 Nummer 3 EfbV (§ 56 Absatz 3)

Grundkurs
Fachkundelehrgang nach§ 9 Absatz 1 Nummer 3 EfbV (§ 56 Absatz 3)

Behördlich anerkannt – für Ihre Tätigkeit im Entsorgungsfachbetrieb

Unsere Fachkundeschulung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) ist behördlich zugelassen und erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen an Inhalt und Umfang. Der Kurs vermittelt die erforderliche Fachkunde, um in einem zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb tätig zu werden oder als verantwortliche Person benannt zu werden.

Der Grundkurs richtet sich an Mitarbeiter*innen und Führungskräfte in Betrieben, die Abfälle sammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten oder beseitigen – und dafür eine anerkannte Fachkunde nachweisen müssen.

Inhalte der Schulung sind unter anderem:

  • Grundlagen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG),
  • Anforderungen der EfbV und relevanter Nebengesetze,
  • Pflichten und Verantwortlichkeiten in Entsorgungsfachbetrieben,
  • Dokumentations- und Nachweispflichten,
  • sowie praxisnahe Einblicke in Abläufe, Organisation und Qualitätssicherung.

Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über die gesetzlich geforderte Fachkunde zur Mitwirkung in einem zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb.

Der vollständige Inhalt des Kurses ergibt sich aus dem Anhang des Gesetzes und kann hier nachgelesen werden.

Bitte beachten Sie, dass eine Auffrischung des Kurses nach 2 Jahren durch eine Fortbildung gesetzlich vorgegeben ist.

Kursdauer
36 Unterrichtseinheiten,
8 Module,
4 Tage Vollzeit
o. 7 Vormittage

Modularer Aufbau
Der Kurs kann um den Fachkundelehrgang nach AbfBeauftrV erweitert werden

Abschluss
Staatlich anerkanntes Teilnahmezertifikat

Onlineseminar
Auch als ortsunabhängiges Onlineseminar verfügbar

Kursstandort
Bundesweite Kurse,
individuelle Inhouse-Schulungen auf Anfrage

Garantierter Termin
Kurse finden garantiert statt

Kosten
1.085 € netto,
10 % Nachlass für Bestandskunden
Rabatt bei mehreren Teilnehmern

Inklusivleistungen
Schulungsunterlagen,
2 Jahre fachliche Beratung

FAQ

Ja, sie erhalten nach Kursende, sofern die Rechnung beglichen wurde, ein Zertifikat per Post zugesandt.

Unsere Fachkundeschulung werden bundesweit behördlich anerkannt und genügen den Vorgaben zur Beantragung von Genehmigungen etc.

Ja, sie erhalten automatisch auch das Zertifikat für die Fachkundeschulung nach §5 AbfAEV.

Unsere Kurse finden zu 100 %  statt.

Technische Anforderungen: Computer, stabile Internetverbindung, Lautsprecher, Mikrofon, Kamera

Sie müssen keine Software o.ä. herunterladen. Sie können die Schulung direkt im Internetfenster öffnen. Die Schulungen werden über zoom abgehalten.

Falls Sie unsicher sind, testen wir den Zugang gerne im Vorfeld mit Ihnen.

Behördlich ist bei allen Fachkundeschulungen eine Lernzielkontrolle vorgeschrieben, die jeder Teilnehmer absolvieren muss. Allerdings ist das Ergebnis des Tests nicht relevant für den Erhalt der Fachkunde und wird auf dem Zertifikat nicht vermerkt.

Sie können Ihren Kurs bei uns auch kurzfristig verschieben. Falls Sie bereits einen Teil der Schulung absolviert haben, sollten Sie nur darauf achten, dass der Rest der Schulung innerhalb von 3 Monaten absolviert wird.

AZAV zertifizierter Bildungsträger!

Die AQUA SERVICES KG wurde 2023 nach AZAV spezifischen Kriterien zertifiziert und ausgezeichnet. Dabei wurden vor allem die Bereiche Personal, Qualitätsmanagement, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit geprüft.

Mit dieser Zertifizierung ist die AQUA SERVICES KG unter anderem berechtigt Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit und dem JobCenter/ARGE anzunehmen. 

AZAV LOGO

Termine des Fachkundelehrgangs nach § 9 Absatz 1 Nummer 3 EfbV (§ 56 Absatz 3) - Grundkurs

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