Behördlich anerkannte Fortbildung
Fachkundelehrgang nach § 9 Abs. 3 EfbV und §§ 56, 57 KrWG

Fortbildung
Fachkundelehrgang nach § 9 Abs. 3 EfbV und
§§ 56, 57 KrWG

Mit der Teilnahme an diesem staatlich anerkannten Fortbildungslehrgang erfüllen Sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Erhaltung der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb.  Ein Nachweis der damit einhergehenden Fachkenntnisse als verantwortlicher Mitarbeiter, ist 2 Jahre nach Besuch des Grundkurses gesetzlich vorgeschrieben.  In diesem Kurs führen wir Sie kompetent und kompakt durch die Neuerungen und Veränderungen der geltenden Gesetze und Regelungen, so dass Ihr Fachwissen aktuell bleibt. 

U.a. werden folgende Inhalte behandelt und anhand praktischer Beispiele diskutiert:
  1. Auffrischung der Inhalte des Grundlehrgangs
  2. Wichtige Änderungen und Neuerungen von Regelungen
  3. Neue gesetzliche Vorgaben, insbesondere auch in Bezug auf TR und Vollzugshilfen
  4. Erfahrungsaustausch
  5. Vorschau: was ist zu erwarten
Der vollständige Inhalt des Kurses ergibt sich aus dem Anhang des Gesetzes und kann hier nachgelesen werden.

Bitte beachten Sie, dass eine Auffrischung des Kurses nach 2 Jahren gesetzlich vorgegeben ist. Sollten Sie diese Frist verpassen, muss zunächst erneut der Grundkurs absolviert werden. 

Kursdauer
20 Unterrichtseinheiten,
4 Module,
2 Tage Vollzeit

Kursstandort
Bundesweite Kurse,
individuelle Inhouse-Schulungen auf Anfrage möglich

Abschluss
Staatlich anerkanntes Teilnahmezertifikat

Onlineseminar
Auch als ortsunabhängiges Onlineseminar verfügbar

Kosten
560 € netto,
10 % Nachlass für Bestandskunden
Rabatt bei mehreren Teilnehmern

Inklusivleistungen
Gesetzbuch zum Abfallrecht,
Schulungsunterlagen,
2 Jahre fachliche Beratung

Termine des Fachkundelehrgangs nach § 9 Abs. 3 EfbV und §§ 56, 57 KrWG - Fortbildung

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