Behördlich anerkannte Fortbildung
Fachkundelehrgang nach § 9 Abs. 3 Satz 2 EfbV und § 56 KrWG sowie § 5 Abs. 3 AbfAEV und §§ 53, 54 KrWG

Fortbildung
Fachkundelehrgang nach § 9 Abs. 3 Satz 2. EfbV und § 56 KrWG sowie § 5 Abs. 3 AbfAEV und §§ 53, 54 KrWG

Mit der Teilnahme an diesem staatlich anerkannten Fortbildungslehrgang erhalten Sie Ihre Fachkunde und erfüllen Sie eine gesetzlichen Verpflichtungen zur Erhaltung der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb.  Ein Nachweis der damit einhergehenden Fachkenntnisse als verantwortlicher Mitarbeiter ist 2 Jahre nach Besuch des Grundkurses gesetzlich vorgeschrieben. 

In diesem Kurs führen wir Sie kompetent und kompakt durch die Neuerungen und Veränderungen der geltenden Gesetze und Regelungen, so dass Ihr Fachwissen aktuell bleibt. 

U.a. werden folgende Inhalte behandelt und anhand praktischer Beispiele diskutiert:

  1. Auffrischung der Inhalte des Grundlehrgangs
  2. Wichtige Änderungen und Neuerungen von Regelungen
  3. Neue gesetzliche Vorgaben, insbesondere auch in Bezug auf TR und Vollzugshilfen
  4. Erfahrungsaustausch
  5. Vorschau: was ist zu erwarten

Der vollständige Inhalt des Kurses ergibt sich aus dem Anhang des Gesetzes und kann hier nachgelesen werden.

Bitte beachten Sie, dass eine Auffrischung des Kurses nach 2 Jahren gesetzlich vorgegeben ist. Sollten Sie diese Frist deutlich verpassen, muss zunächst erneut der Grundkurs absolviert werden. 

Kursdauer
20 Unterrichtseinheiten,
4 Module,
2 Tage Vollzeit
o. 4 Vormittage

Kursstandort
Bundesweite Kurse,
individuelle Inhouse-Schulungen auf Anfrage möglich

Abschluss
Staatlich anerkanntes Teilnahmezertifikat

Onlineseminar
Auch als ortsunabhängiges Onlineseminar verfügbar

Kosten
620 € netto,
10 % Nachlass für Bestandskunden
Rabatt bei mehreren Teilnehmern

Inklusivleistungen
Schulungsunterlagen,
2 Jahre fachliche Beratung

FAQ

Ja, sie erhalten nach Kursende, sofern die Rechnung beglichen wurde, ein Zertifikat per Post zugesandt.

Unsere Fachkundeschulung werden bundesweit behördlich anerkannt und genügen den Vorgaben zur Beantragung von Genehmigungen etc.

Ja, sie erhalten automatisch auch das Zertifikat für die Fachkundeschulung nach §5 AbfAEV.

Unsere Kurse finden zu 100 %  statt.

Technische Anforderungen: Computer, stabile Internetverbindung, Lautsprecher, Mikrofon, Kamera

Sie müssen keine Software o.ä. herunterladen. Sie können die Schulung direkt im Internetfenster öffnen. Die Schulungen werden über zoom abgehalten.

Falls Sie unsicher sind, testen wir den Zugang gerne im Vorfeld mit Ihnen.

Behördlich ist bei allen Fachkundeschulungen eine Lernzielkontrolle vorgeschrieben, die jeder Teilnehmer absolvieren muss. Allerdings ist das Ergebnis des Tests nicht relevant für den Erhalt der Fachkunde und wird auf dem Zertifikat nicht vermerkt.

Sie können Ihren Kurs bei uns auch kurzfristig verschieben. Falls Sie bereits einen Teil der Schulung absolviert haben, sollten Sie nur darauf achten, dass der Rest der Schulung innerhalb von 3 Monaten absolviert wird.

AZAV zertifizierter Bildungsträger!

Die AQUA SERVICES KG wurde 2023 nach AZAV spezifischen Kriterien zertifiziert und ausgezeichnet. Dabei wurden vor allem die Bereiche Personal, Qualitätsmanagement, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit geprüft.

Mit dieser Zertifizierung ist die AQUA SERVICES KG unter anderem berechtigt Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit und dem JobCenter/ARGE anzunehmen. 

AZAV LOGO

Termine des Fachkundelehrgangs nach § 9 Abs. 3 EfbV und § 56 KrWG sowie § 5 Abs. 3 AbfAEV und §§ 53, 54 KrWG- Fortbildung

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