Behördlich anerkannter Grundkurs
Fachkundelehrgang nach § 4 Absatz 3 und § 5 Absatz 1 Nummer 2 AbfAEV (§ 53 Absatz 2 Satz 2 und § 54 Absatz 1 Nummer 2 KrWG)

Grundkurs
Fachkundelehrgang nach § 4 Absatz 3 und § 5 Absatz 1 Nummer 2 AbfAEV (§ 53 Absatz 2 Satz 2 und § 54 Absatz 1 Nummer 2 KrWG)

Fachkundeschulung nach § 5 Abs. 3 AbfAEV – behördlich anerkannt & gesetzlich konform

Unsere Fachkundeschulung nach § 5 Absatz 3 der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfAEV) ist behördlich zugelassen, wird von den zuständigen Behörden anerkannt und erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen an Inhalt und Umfang.

Der Kurs richtet sich an Personen, die in der Abfallwirtschaft tätig sind – zum Beispiel in Entsorgungsbetrieben, Transportunternehmen oder Verwertungsbetrieben – und die gesetzlich vorgeschriebene Fachkunde nachweisen müssen.

In der Schulung erwerben Sie fundiertes Wissen über den rechtskonformen und umweltgerechten Umgang mit Abfällen. Dazu gehören unter anderem Grundlagen des Abfallrechts, Verantwortlichkeiten, Nachweisführung sowie praxisnahe Kenntnisse zur Lagerung, Beförderung und Verwertung von Abfällen.

Ob als Unternehmerin, Mitarbeiterin oder zukünftiger Betriebsbeauftragter – mit dieser anerkannten Qualifikation erfüllen Sie alle fachlichen Voraussetzungen für eine gesetzeskonforme Tätigkeit in der Abfallwirtschaft.

U. a. werden folgende Inhalte behandelt und anhand praktischer Beispiele diskutiert:

  1. Grund-, Register- und Nachweispflichten, Getrennthaltungspflichten und Vermischungsverbote
  2. Anzeige- und Erlaubnisverfahren
  3. Abfallverzeichnis- und Nachweisverordnung
  4. Güterkraftverkehrs-, Gefahrgut- und Abfallverbringungsrecht
  5. Betriebliche Haftung

Der vollständige Inhalt des Kurses ergibt sich aus dem Anhang des Gesetzes und kann hier nachgelesen werden.

Bitte beachten Sie, dass eine Auffrischung des Kurses nach 3 Jahren durch eine Fortbildung gesetzlich vorgegeben ist. Sollte Sie diese Frist deutlich verpassen, muss zunächst erneut ein Grundkurs absolviert werden.

Kursdauer
30 Unterrichtseinheiten,
3,5 Tage Vollzeit
o. 6 Vormittage

Modularer Aufbau
Der Kurs kann um den Fachkundelehrgang nach EfbV und AbfBeauftrV erweitert werden

Abschluss
Staatlich anerkanntes Teilnahmezertifikat

Onlineseminar
Als ortsunabhängiges Onlineseminar verfügbar

Kursstandort
Bundesweite Kurse,
individuelle Inhouse-Schulungen auf Anfrage

Garantierter Termin
Kurse finden garantiert statt

Kosten
930 € netto,
10 % Nachlass für Bestandskunden
Rabatt bei mehreren Teilnehmern

Inklusivleistungen
Schulungsunterlagen,
3 Jahre fachliche Beratung

FAQ

Ja, sie erhalten nach Kursende, sofern die Rechnung beglichen wurde, ein Zertifikat per Post zugesandt.

Unsere Fachkundeschulung werden bundesweit behördlich anerkannt und genügen den Vorgaben zur Beantragung von Genehmigungen etc.

Unsere Kurse finden zu 100 %  statt.

Technische Anforderungen: Computer, stabile Internetverbindung, Lautsprecher, Mikrofon, Kamera

Sie müssen keine Software o.ä. herunterladen. Sie können die Schulung direkt im Internetfenster öffnen. Die Schulungen werden über zoom abgehalten.

Falls Sie unsicher sind, testen wir den Zugang gerne im Vorfeld mit Ihnen.

Behördlich ist bei allen Fachkundeschulungen eine Lernzielkontrolle vorgeschrieben, die jeder Teilnehmer absolvieren muss. Allerdings ist das Ergebnis des Tests nicht relevant für den Erhalt der Fachkunde und wird auf dem Zertifikat nicht vermerkt.

Sie können Ihren Kurs bei uns auch kurzfristig verschieben. Falls Sie bereits einen Teil der Schulung absolviert haben, sollten Sie nur darauf achten, dass der Rest der Schulung innerhalb von 3 Monaten absolviert wird.

AZAV zertifizierter Bildungsträger!

Die AQUA SERVICES KG wurde 2023 nach AZAV spezifischen Kriterien zertifiziert und ausgezeichnet. Dabei wurden vor allem die Bereiche Personal, Qualitätsmanagement, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit geprüft.

Mit dieser Zertifizierung ist die AQUA SERVICES KG unter anderem berechtigt Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit und dem JobCenter/ARGE anzunehmen. 

AZAV LOGO

Termine des Fachkundelehrgangs nach § 4 Absatz 3 und § 5 Absatz 1 Nummer 2 AbfAEV (§ 53 Absatz 2 Satz 2 und § 54 Absatz 1 Nummer 2 KrWG) - Grundkurs

Keine Veranstaltung gefunden
Weitere anzeigen

Kein passender Termin dabei?
Wir finden eine Lösung! Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per Mail.

Sie haben in den letzten 3 Jahren bereits einen Grundkurs absolviert?
Dann genügt die Fortbildung.