Behördlich anerkannte Fortbildung
Fachkundelehrgang nach § 5 Abs. 3 AbfAEV und §§ 53, 54 KrWG

Fortbildung Fachkundelehrgang nach § 5 Abs. 3 AbfAEV und
§§ 53, 54 KrWG​

In diesem staatlich anerkannten Lehrgang informieren wir Sie kompetent und kompakt über die aktuellen Veränderungen und Neuerungen der Entsorgungswirtschaft für Beförderer, Sammler, Händler und Makler nach §§ 53,54 KrWGFür verantwortliche Personen in Betrieben, die Abfälle sammeln, befördern und makeln oder handeln, ist 3 Jahre nach Besuch des Grundkurses zur Erhaltung der Fachkunde in den entsprechenden Bereichen diese Fortbildung gesetzlich vorgeschrieben.

U.a. werden folgende Inhalte behandelt und anhand praktischer Beispiele diskutiert: 
  1. Auffrischung der Inhalte des Grundlehrgangs
  2. Wichtige Änderungen und Neuerungen von Regelungen
  3. Neue gesetzliche Vorgaben insbesondere auch in Bezug auf TR und Vollzugshilfen
  4. Erfahrungsaustausch
  5. Vorschau: was ist zu erwarten
Der vollständige Inhalt des Kurses ergibt sich aus dem Anhang des Gesetzes und kann hier nachgelesen werden.

Bitte beachten Sie, dass eine Auffrischung des Kurses nach 3 Jahren gesetzlich vorgegeben ist. Sollten Sie diese Frist verpassen, muss zunächst erneut der Grundkurs absolviert werden.

Kursdauer
20 Unterrichtseinheiten,
4 Module,
2 Tage Vollzeit

Kursstandort
Bundesweite Kurse,
individuelle Inhouse-Schulungen auf Anfrage möglich

Abschluss
Staatlich anerkanntes Teilnahmezertifikat

Onlineseminar
Auch als ortsunabhängiges Onlineseminar verfügbar

Kosten
560 € netto,
10 % Nachlass für Bestandskunden
Rabatt bei mehreren Teilnehmern

Inklusivleistungen
Gesetzbuch zum Abfallrecht,
Schulungsunterlagen,
3 Jahre fachliche Beratung

Termine des Fachkundelehrgangs nach § 5 Abs. 3 AbfAEV und §§ 53, 54 KrWG - Fortbildung

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