Behördlich anerkannte Fortbildung
Fachkundelehrgang nach § 5 Absatz 3 AbfAEV (§ 54 Absatz 1 Nummer 2 KrWG)

Fortbildung Fachkundelehrgang nach § 5 Absatz 3 AbfAEV
(§ 54 Absatz 1 Nummer 2 KrWG)

Unsere Fortbildung nach § 5 Absatz 3 der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfAEV) ist behördlich zugelassen, wird von den zuständigen Behörden anerkannt und erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen an Inhalt und Umfang. Sie dient der regelmäßigen Auffrischung und Erhaltung der Fachkunde, die gemäß Gesetz alle drei Jahre erforderlich ist.

Die Fortbildung richtet sich an Personen, die bereits über eine anerkannte Fachkunde im Bereich der Abfallwirtschaft verfügen – etwa in Entsorgungsbetrieben, Transportunternehmen oder Verwertungsbetrieben – und diesen Nachweis aktualisieren müssen.

In der Schulung frischen Sie Ihr Wissen zu abfallrechtlichen Grundlagen, aktuellen rechtlichen Änderungen, Pflichten und Verantwortlichkeiten sowie zur praktischen Umsetzung in Lagerung, Beförderung und Verwertung von Abfällen gezielt auf.

Mit dieser anerkannten Fortbildung bleiben Sie rechtlich auf dem neuesten Stand und sichern Ihre Qualifikation für eine gesetzeskonforme Tätigkeit in der Abfallwirtschaft.

U.a. werden folgende Inhalte behandelt und anhand praktischer Beispiele diskutiert

  1. Auffrischung der Inhalte des Grundlehrgangs
  2. Wichtige Änderungen und Neuerungen von Regelungen
  3. Neue gesetzliche Vorgaben insbesondere auch in Bezug auf TR und Vollzugshilfen
  4. Erfahrungsaustausch
  5. Vorschau: was ist zu erwarten

Der vollständige Inhalt des Kurses ergibt sich aus dem Anhang des Gesetzes und kann hier nachgelesen werden.

Bitte beachten Sie, dass eine Auffrischung des Kurses nach 3 Jahren gesetzlich vorgegeben ist. Sollten Sie diese Frist deutlich verpassen, muss zunächst erneut der Grundkurs absolviert werden.

Kursdauer
18 Unterrichtseinheiten,
4 Module,
2 Tage Vollzeit
o. 4 Vormittage

Kursstandort
Bundesweite Kurse,
individuelle Inhouse-Schulungen auf Anfrage möglich

Abschluss
Staatlich anerkanntes
Teilnahmezertifikat

Onlineseminar
Als ortsunabhängiges Onlineseminar verfügbar

Kosten
620 € netto,
10 % Nachlass für Bestandskunden
Rabatt bei mehreren Teilnehmern

Inklusivleistungen
Schulungsunterlagen,
3 Jahre fachliche Beratung

FAQ

Ja, sie erhalten nach Kursende, sofern die Rechnung beglichen wurde, ein Zertifikat per Post zugesandt.

Unsere Fachkundeschulung werden bundesweit behördlich anerkannt und genügen den Vorgaben zur Beantragung von Genehmigungen etc.

Unsere Kurse finden zu 100 %  statt.

Technische Anforderungen: Computer, stabile Internetverbindung, Lautsprecher, Mikrofon, Kamera

Sie müssen keine Software o.ä. herunterladen. Sie können die Schulung direkt im Internetfenster öffnen. Die Schulungen werden über zoom abgehalten.

Falls Sie unsicher sind, testen wir den Zugang gerne im Vorfeld mit Ihnen.

Behördlich ist bei allen Fachkundeschulungen eine Lernzielkontrolle vorgeschrieben, die jeder Teilnehmer absolvieren muss. Allerdings ist das Ergebnis des Tests nicht relevant für den Erhalt der Fachkunde und wird auf dem Zertifikat nicht vermerkt.

Sie können Ihren Kurs bei uns auch kurzfristig verschieben. Falls Sie bereits einen Teil der Schulung absolviert haben, sollten Sie nur darauf achten, dass der Rest der Schulung innerhalb von 3 Monaten absolviert wird.

Termine des Fachkundelehrgangs nach § 5 Absatz 3 AbfAEV (§ 54 Absatz 1 Nummer 2 KrWG) - Fortbildung

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