Behördlich anerkannte Fortbildung
Fachkundelehrgang nach § 9 Absatz 3 EfbV (§ 56 Absatz 3 KrWG)

Fortbildung
Fachkundelehrgang nach § 9 Absatz 3 EfbV (§ 56 Absatz 3 KrWG)

Behördlich anerkannt – zur regelmäßigen Auffrischung Ihrer Fachkunde

Unsere Fortbildung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) ist behördlich anerkannt und richtet sich an Fachkundige in Entsorgungsfachbetrieben, die ihre Kenntnisse regelmäßig auffrischen müssen, um den gesetzlichen Anforderungen weiterhin gerecht zu werden.

Die EfbV sieht vor, dass Fachkundeschulungen in regelmäßigen Abständen – in der Praxis meist alle zwei Jahre – erneuert werden müssen, um die Gültigkeit der Fachkunde aufrechtzuerhalten.

Inhalte der Fortbildung sind u. a.:

  • aktuelle Entwicklungen im Abfallrecht (z. B. KrWG, EfbV, AbfAEV, Nachweisverordnung),
  • Neuerungen bei Pflichten, Nachweisführung und Überwachung,
  • Auffrischung der betrieblichen Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe,
  • sowie Erfahrungsaustausch und praxisorientierte Fallbeispiele.

Mit dieser Fortbildung bleiben Sie fachlich und rechtlich auf dem neuesten Stand und sichern die Zertifizierungsfähigkeit Ihres Entsorgungsfachbetriebs nachhaltig ab.

Der vollständige Inhalt des Kurses ergibt sich aus dem Anhang des Gesetzes und kann hier nachgelesen werden.

Bitte beachten Sie, dass eine Auffrischung des Kurses nach 2 Jahren gesetzlich vorgegeben ist. Sollten Sie diese Frist deutlich verpassen, muss zunächst erneut der Grundkurs absolviert werden. 

Kursdauer
18 Unterrichtseinheiten,
4 Module,
2 Tage Vollzeit
o. 4 Vormittage

Kursstandort
Bundesweite Kurse,
individuelle Inhouse-Schulungen auf Anfrage möglich

Abschluss
Staatlich anerkanntes Teilnahmezertifikat

Onlineseminar
Auch als ortsunabhängiges Onlineseminar verfügbar

Kosten
620 € netto,
10 % Nachlass für Bestandskunden
Rabatt bei mehreren Teilnehmern

Inklusivleistungen
Schulungsunterlagen,
2 Jahre fachliche Beratung

FAQ

Ja, sie erhalten nach Kursende, sofern die Rechnung beglichen wurde, ein Zertifikat per Post zugesandt.

Unsere Fachkundeschulung werden bundesweit behördlich anerkannt und genügen den Vorgaben zur Beantragung von Genehmigungen etc.

Ja, sie erhalten automatisch auch das Zertifikat für die Fachkundeschulung nach §5 AbfAEV.

Unsere Kurse finden zu 100 %  statt.

Technische Anforderungen: Computer, stabile Internetverbindung, Lautsprecher, Mikrofon, Kamera

Sie müssen keine Software o.ä. herunterladen. Sie können die Schulung direkt im Internetfenster öffnen. Die Schulungen werden über zoom abgehalten.

Falls Sie unsicher sind, testen wir den Zugang gerne im Vorfeld mit Ihnen.

Behördlich ist bei allen Fachkundeschulungen eine Lernzielkontrolle vorgeschrieben, die jeder Teilnehmer absolvieren muss. Allerdings ist das Ergebnis des Tests nicht relevant für den Erhalt der Fachkunde und wird auf dem Zertifikat nicht vermerkt.

Sie können Ihren Kurs bei uns auch kurzfristig verschieben. Falls Sie bereits einen Teil der Schulung absolviert haben, sollten Sie nur darauf achten, dass der Rest der Schulung innerhalb von 3 Monaten absolviert wird.

Termine des Fachkundelehrgangs nach § 9 Absatz 3 EfbV (§ 56 Absatz 3 KrWG) - Fortbildung

Keine Veranstaltung gefunden
Weitere anzeigen

Kein passender Termin dabei?
Wir finden eine Lösung! Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per Mail.

Ihr letzter Kurs ist mehr als 2 Jahre her?
Dann müssen Sie nochmal den Grundkurs ablegen.