Behördlich anerkannter Grundkurs
Fachkundelehrgang nach § 9 Absatz 1 Nummer 3 AbfBeauftrV (§ 60 Absatz 3)
Grundkurs
Fachkundelehrgang nach § 9 Absatz 1 Nummer 3 AbfBeauftrV (§ 60 Absatz 3)
Unternehmen, die genehmigungsbedürftige Anlagen, Anlagen mit regelmäßig anfallenden, gefährlichen Abfällen oder ortsfeste Abfallbehandlungsanlagen betreiben (§ 2 AbfBeauftrV), sowie Hersteller bzw. Vertreiber von Abfällen (§ 27 KrWG), sind dazu verpflichtet (§ 59 KrWG) mindestens einen Abfallbeauftragten (entspricht dem Betriebsbeauftragten für Abfall, § 9 AbfBeauftrV ) schriftlich zu bestellen.
Die Aufgaben des betriebsangehörigen Abfallbeauftragten sind vielschichtig, dazu gehören u.a. die Beratung und auch Kontrolle des Betriebes, die in einem jährlich zu erstellenden Bericht dokumentiert werden müssen. Unser Fachkundelehrgang vermittelt Ihnen das notwendige Wissen, um Ihre Aufgaben und Pflichten als Betriebsbeauftragter für Abfall fachkundig und gesetzeskonform wahrnehmen zu können.
U.a. werden folgende Inhalte behandelt und anhand praktischer Beispiele diskutiert:
- Kreislaufwirtschaftgesetz (inkl. Rechtsverordnungen, Wasser-, Bodenschutz- und Imissionsschutzrecht etc.)
- Nachweisführung und -verordnung
- Rechte und Pflichten des Betriebsbeauftragten, sowie innerbetriebliche Vorschriften
Der vollständige Inhalt des Kurses ergibt sich aus dem Anhang des Gesetzes und kann hier nachgelesen werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Auffrischung des Kurses nach 2 Jahren durch eine Fortbildung gesetzlich vorgegeben ist. Sollten Sie diese Frist deutlich verpassen, muss zunächst erneut der Grundkurs absolviert werden.
Kursdauer
40 Unterrichtseinheiten,
8 Module,
4 Tage Vollzeit
o. 4 Vormittage
Modularer Aufbau
Der Kurs enthält die Fachkundeschulungen nach §5 AbfAEV und §9 EfbV
Abschluss
Staatlich anerkanntes Teilnahmezertifikat
Onlineseminar
Auch als ortsunabhängiges Onlineseminar verfügbar
Kursstandort
Bundesweite Kurse,
individuelle Inhouse-Schulungen auf Anfrage
Garantierter Termin
Kurse finden garantiert statt
Kosten
1.240 € netto,
10 % Nachlass für Bestandskunden
Rabatt bei mehreren Teilnehmern
Inklusivleistungen
Schulungsunterlagen,
2 Jahre fachliche Beratung
FAQ
Erhalte ich eine Teilnahmebescheinigung?
Ja, sie erhalten nach Kursende, sofern die Rechnung beglichen wurde, ein Zertifikat per Post zugesandt.
Ist der Kurs behördlich anerkannt?
Unsere Fachkundeschulung werden bundesweit behördlich anerkannt und genügen den Vorgaben zur Beantragung von Genehmigungen etc.
Sind die Kurse nach §5 AbfAEV und §9 EfbV im Kurs enthalten?
Ja, in unserem Fachkundelehrgang nach §9 AbfBeauftrV sind die Kurse nach §5 AbfAEV und §9 EfbV automatisch enthalten. Bei Bedarf stellen wir Ihnen gerne auch die Zertifikate für diese Fachkundeschulungen aus.
Wird der Kurs eventuell abgesagt?
Unsere Kurse finden zu 100 % statt.
Welche technische Ausstattung wird für den Kurs benötigt?
Technische Anforderungen: Computer, stabile Internetverbindung, Lautsprecher, Mikrofon, Kamera
Sie müssen keine Software o.ä. herunterladen. Sie können die Schulung direkt im Internetfenster öffnen. Die Schulungen werden über zoom abgehalten.
Falls Sie unsicher sind, testen wir den Zugang gerne im Vorfeld mit Ihnen.
Gibt es eine Prüfung am Ende des Kurses?
Behördlich ist bei allen Fachkundeschulungen eine Lernzielkontrolle vorgeschrieben, die jeder Teilnehmer absolvieren muss. Allerdings ist das Ergebnis des Tests nicht relevant für den Erhalt der Fachkunde und wird auf dem Zertifikat nicht vermerkt.
Kann ich den Kurs kurzfristig verschieben?
Sie können Ihren Kurs bei uns auch kurzfristig verschieben. Falls Sie bereits einen Teil der Schulung absolviert haben, sollten Sie nur darauf achten, dass der Rest der Schulung innerhalb von 3 Monaten absolviert wird.
AZAV zertifizierter Bildungsträger!
Die AQUA SERVICES KG wurde 2023 nach AZAV spezifischen Kriterien zertifiziert und ausgezeichnet. Dabei wurden vor allem die Bereiche Personal, Qualitätsmanagement, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit geprüft.
Mit dieser Zertifizierung ist die AQUA SERVICES KG unter anderem berechtigt Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit und dem JobCenter/ARGE anzunehmen.
Termine des Fachkundelehrgangs nach § 9 Absatz 1 Nummer 3 AbfBeauftrV (§ 60 Absatz 3) - Grundkurs
Nr. 241125GAB | Grundkurs nach § 9 AbfBeauftrVMorgenkurs (08:30 - 12:30 Uhr)OnlineseminarLaufend
Nr. 241210GAB | Grundkurs nach § 9 AbfBeauftrVGanztageskurs (08:30 - 17:30 Uhr)Onlineseminar
Nr. 250113GAB | Grundkurs nach § 9 AbfBeauftrVGanztageskurs (08:30 - 17:30 Uhr)Onlineseminar
Nr. 250127GAB | Grundkurs nach § 9 AbfBeauftrVMorgenkurs (08:30 - 12:30 Uhr)Onlineseminar
Nr. 250217GAB | Grundkurs nach § 9 AbfBeauftrVGanztageskurs (08:30 - 17:30 Uhr)Onlineseminar
Kein passender Termin dabei?
Wir finden eine Lösung! Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per Mail.
Sie haben in den letzten 2 Jahren bereits einen Grundkurs absolviert?
Dann genügt die Fortbildung.