Behördlich anerkannter Grundkurs
Fachkundelehrgang nach § 9 Absatz 1 Nummer 3 AbfBeauftrV (§ 60 Absatz 3)

Grundkurs
Fachkundelehrgang nach § 9 Absatz 1 Nummer 3 AbfBeauftrV (§ 60 Absatz 3)

Behördlich anerkannt – für Ihren Einstieg als Abfallbeauftragte*r

Unsere Fachkundeschulung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) ist behördlich zugelassen und wird von den zuständigen Behörden anerkannt. Sie erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben und vermittelt die erforderliche Fachkunde, um als betrieblicher Abfallbeauftragter benannt werden zu können.

Die Schulung richtet sich an Personen, die erstmals als Abfallbeauftragte*r tätig werden sollen – z. B. in genehmigungsbedürftigen Anlagen oder Unternehmen mit umfangreichen Abfallströmen. Ziel ist es, Sie auf Ihre Aufgaben gemäß §§ 59–60 KrWG umfassend vorzubereiten.

Sie erlernen unter anderem:

  • die rechtlichen Grundlagen der Abfallwirtschaft (KrWG, AbfBeauftrV, AbfAEV, Nachweisverordnung),
  • Pflichten, Aufgaben und Stellung des Abfallbeauftragten im Betrieb,
  • organisatorische und technische Maßnahmen zur Abfallvermeidung, -verwertung und -entsorgung,
  • sowie praxisorientiertes Wissen für den betrieblichen Alltag.

Nach Abschluss erfüllen Sie die gesetzliche Voraussetzung zur Bestellung als betrieblicher Abfallbeauftragter.

Der vollständige Inhalt des Kurses ergibt sich aus dem Anhang des Gesetzes und kann hier nachgelesen werden.

Bitte beachten Sie, dass eine Auffrischung des Kurses nach 2 Jahren gesetzlich vorgegeben ist. Sollten Sie diese Frist deutlich verpassen, muss zunächst erneut der Grundkurs absolviert werden.

Kursdauer
40 Unterrichtseinheiten,
9 Module,
4,5 Tage Vollzeit
o. 8 Vormittage

Modularer Aufbau
Der Kurs enthält die Fachkundeschulungen nach §5 AbfAEV und §9 EfbV

Abschluss
Staatlich anerkanntes Teilnahmezertifikat

Onlineseminar
Auch als ortsunabhängiges Onlineseminar verfügbar

Kursstandort
Bundesweite Kurse,
individuelle Inhouse-Schulungen auf Anfrage

Garantierter Termin
Kurse finden garantiert statt

Kosten
1.240 € netto,
10 % Nachlass für Bestandskunden
Rabatt bei mehreren Teilnehmern

Inklusivleistungen
Schulungsunterlagen,
2 Jahre fachliche Beratung

FAQ

Ja, sie erhalten nach Kursende, sofern die Rechnung beglichen wurde, ein Zertifikat per Post zugesandt.

Unsere Fachkundeschulung werden bundesweit behördlich anerkannt und genügen den Vorgaben zur Beantragung von Genehmigungen etc.

Ja, in unserem Fachkundelehrgang nach §9 AbfBeauftrV sind die Kurse nach §5 AbfAEV und §9 EfbV automatisch enthalten. Bei Bedarf stellen wir Ihnen gerne auch die Zertifikate für diese Fachkundeschulungen aus.

Unsere Kurse finden zu 100 %  statt.

Technische Anforderungen: Computer, stabile Internetverbindung, Lautsprecher, Mikrofon, Kamera

Sie müssen keine Software o.ä. herunterladen. Sie können die Schulung direkt im Internetfenster öffnen. Die Schulungen werden über zoom abgehalten.

Falls Sie unsicher sind, testen wir den Zugang gerne im Vorfeld mit Ihnen.

Behördlich ist bei allen Fachkundeschulungen eine Lernzielkontrolle vorgeschrieben, die jeder Teilnehmer absolvieren muss. Allerdings ist das Ergebnis des Tests nicht relevant für den Erhalt der Fachkunde und wird auf dem Zertifikat nicht vermerkt.

Sie können Ihren Kurs bei uns auch kurzfristig verschieben. Falls Sie bereits einen Teil der Schulung absolviert haben, sollten Sie nur darauf achten, dass der Rest der Schulung innerhalb von 3 Monaten absolviert wird.

Termine des Fachkundelehrgangs nach § 9 Absatz 1 Nummer 3 AbfBeauftrV (§ 60 Absatz 3) - Grundkurs

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