Behördlich anerkannte Fortbildung
Fachkundelehrgang nach § 9 Absatz 2 AbfBeauftrV (§ 60 Absatz 3 KrWG)

Fortbildung
Fachkundelehrgang nach § 9 Absatz 2 AbfBeauftrV (§ 60 Absatz 3 KrWG)

Behördlich anerkannt – zur Erhaltung Ihrer Fachkunde

Unsere Fortbildung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV dient der regelmäßigen Aktualisierung Ihrer Fachkunde als betrieblicher Abfallbeauftragter. Sie ist behördlich anerkannt, erfüllt sämtliche gesetzlichen Anforderungen und wird von den Aufsichtsbehörden entsprechend akzeptiert.

Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV sind Abfallbeauftragte verpflichtet, ihre Kenntnisse regelmäßig zu aktualisieren – in der Regel alle zwei Jahre.

Die Fortbildung bietet Ihnen:

  • einen kompakten Überblick über aktuelle rechtliche Entwicklungen in der Abfallwirtschaft,
  • die Vertiefung Ihrer Kenntnisse zu Pflichten, Nachweispflichten und Kontrollfunktionen,
  • sowie praktische Anwendungsbeispiele und Erfahrungsaustausch mit anderen Teilnehmenden.

So bleiben Sie auf dem neuesten Stand – fachlich wie rechtlich – und sichern Ihre Qualifikation als Abfallbeauftragte*r nachhaltig ab.

Der vollständige Inhalt des Kurses ergibt sich aus dem Anhang des Gesetzes und kann hier nachgelesen werden.

Bitte beachten Sie, dass eine Auffrischung des Kurses nach 2 Jahren durch eine Fortbildung gesetzlich vorgegeben ist. Sollten Sie diese Frist deutlich verpassen, muss zunächst erneut der Grundkurs absolviert werden.

Kursdauer
18 Unterrichtseinheiten,
4 Module,
2 Tage Vollzeit
o. 4 Vormittage

Kursstandort
Bundesweite Kurse,
individuelle Inhouse-Schulungen auf Anfrage möglich

Abschluss
Staatlich anerkanntes Teilnahmezertifikat

Onlineseminar
Als ortsunabhängiges Onlineseminar verfügbar

Kosten
620 € netto,
10 % Nachlass für Bestandskunden
Rabatt bei mehreren Teilnehmern

Inklusivleistungen
Schulungsunterlagen,
2 Jahre fachliche Beratung

FAQ

Ja, sie erhalten nach Kursende, sofern die Rechnung beglichen wurde, ein Zertifikat per Post zugesandt.

Unsere Fachkundeschulung werden bundesweit behördlich anerkannt und genügen den Vorgaben zur Beantragung von Genehmigungen etc.

Ja, in unserem Fachkundelehrgang nach §9 AbfBeauftrV sind die Kurse nach §5 AbfAEV und §9 EfbV automatisch enthalten. Bei Bedarf stellen wir Ihnen gerne auch die Zertifikate für diese Fachkundeschulungen aus.

Unsere Kurse finden zu 100 %  statt.

Technische Anforderungen: Computer, stabile Internetverbindung, Lautsprecher, Mikrofon, Kamera

Sie müssen keine Software o.ä. herunterladen. Sie können die Schulung direkt im Internetfenster öffnen. Die Schulungen werden über zoom abgehalten.

Falls Sie unsicher sind, testen wir den Zugang gerne im Vorfeld mit Ihnen.

Behördlich ist bei allen Fachkundeschulungen eine Lernzielkontrolle vorgeschrieben, die jeder Teilnehmer absolvieren muss. Allerdings ist das Ergebnis des Tests nicht relevant für den Erhalt der Fachkunde und wird auf dem Zertifikat nicht vermerkt.

Sie können Ihren Kurs bei uns auch kurzfristig verschieben. Falls Sie bereits einen Teil der Schulung absolviert haben, sollten Sie nur darauf achten, dass der Rest der Schulung innerhalb von 3 Monaten absolviert wird.

Termine des Fachkundelehrgangs nach § 9 Absatz 2 AbfBeauftrV (§ 60 Absatz 3 KrWG) - Fortbildung

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